Pale Bridge Rechtsanwälte
Lernen Sie uns kennenÜber uns
Die Kanzlei Pale Bridge ist der Versuch, das Beste aus zwei Welten zu kombinieren: einerseits den Mehrwert der Legal Technology, die gerade iterative Routineaufgaben der anwaltlichen Tätigkeit automatisiert oder augmentiert. Und andererseits die Vorteile einer kleinen Sozietät mit einem eingespielten Team aus Berufsträgern, in dem auch “die Chefs noch selbst mitkochen”. Das heißt, wo die Partner selbst noch erheblich in der operativen Mandatsarbeit mitwirken, statt sich nur noch auf die Akquise und die Koordination der angestellten Rechtsanwälte zu konzentrieren.
Im Kern zielt das Konzept von Pale Bridge darauf ab, den in der Kanzlei tätigen Anwälten einschließlich der Sozien größtmögliche Freiräume zu schaffen, um sich auf den anspruchsvollsten Teil ihres Berufsbildes zu konzentrieren: auf kreative Rechtsgestaltung und scharfsinnige juristische Argumentation, statt auf repetitive Routinetätigkeiten, die sich auch maschinell erledigen lassen. Dabei sind wir überzeugt, dass durch den geschickten Einsatz von Software-Lösungen hohe Effizienz und fachliche Exzellenz in Rechtsberatung und Prozessführung nebeneinander verwirklicht werden können. Unser Ziel besteht darin, zu zeigen, dass genau das möglich ist.
Unsere Tätigkeitsfelder
Datenschutz- und IT-Recht
Die Digitalisierung durchdringt heute nahezu jeden Geschäftsprozess – und mit ihr wachsen die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen. Von der DSGVO-Compliance über die Gestaltung von IT-Verträgen bis hin zu Fragen der Softwarelizenzierung: Fehler in diesem Bereich können nicht nur Haftung und Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern beschädigen.
Unser Beitrag hierzu besteht darin, Unternehmen bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer digitalen Geschäftsprozesse zu begleiten – vor allem durch die Erstellung und Prüfung von IT-Verträgen, AGB und Lizenzbedingungen sowie die Beratung zu wirksamen Datenschutzvorkehrungen.
Dabei verstehen wir Datenschutz nicht als bürokratische Hürde, sondern als Gestaltungsaufgabe, bei der wir rechtliche Anforderungen und betriebliche Praktikabilität in Einklang bringen.
Gesellschaftsrechtliche Konzeptentwicklung
Komplexe Geschäftsmodelle und große wirtschaftliche Vorhaben zu realisieren, erfordert fast immer, eine Vielzahl von Gesellschaftern und anderen Stakeholdern mit unterschiedlichsten Zielsetzungen zusammenzubringen und ihre Interessen zu harmonisieren.
Unser Beitrag hierzu besteht darin, diese Interessen ebenso wie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen effizient zu erfassen und für diese vorgefundenen Gegebenheiten aus einer Vielzahl denkbarer Gestaltungsmodelle passgerechte Lösungsansätze zu ermitteln.
Dabei übernehmen wir nicht bloß die hergebrachte Best Practice, sondern entwickeln sie bei Bedarf mit juristischer Kreativität weiter, um besonderen Bedürfnissen eines Mandats Rechnung zu tragen.
Steuerliche Optimierung für Unternehmen
Die Steuerlast in Deutschland zählt zu den höchsten der Welt und kann für Unternehmen zu einem empfindlichen Nachteil im internationalen Wettbewerb werden – sie muss es aber nicht. Das deutsche Steuersystem bietet nämlich genug Gestaltungsspielräume, um die Steuerlast spürbar auf ein Niveau zu senken, bei dem.
Unser Beitrag hierzu besteht darin, diese für unsere Mandanten individuell aufzuzeigen und konkret darzustellen, wie sie sich nutzbar machen lassen.
Dabei verliert sich unsere Beratung nicht im Klein-Klein marginaler Steuerersparnisse bei bestimmten Einzelposten der Betriebsausgaben, sondern konzentriert sich darauf, Strukturen zu konzipieren, mit denen sich die Steuerbelastung systematisch senken lässt.
Gewerblicher Rechtsschutz
Geistiges Eigentum ist für viele Unternehmen ihr wertvollstes Kapital – und zugleich ihr verwundbarster Vermögenswert. Ob Marken, Designs, Patente oder Geschäftsgeheimnisse: Ihr Schutz erfordert nicht nur die Kenntnis eines komplexen Regelwerks, sondern auch die Fähigkeit, Rechtsverletzungen frühzeitig zu erkennen und konsequent zu unterbinden.
Unser Beitrag hierzu besteht darin, Schutzrechte unserer Mandanten sowohl präventiv abzusichern als auch bei Verletzungen wirksam geltend zu machen – außergerichtlich durch Abmahnungen und Verhandlungen, gerichtlich durch einstweilige Verfügungen und Klageverfahren.
Dabei beschränken wir uns nicht auf die bloße reaktive Rechtsverfolgung, sondern entwickeln ganzheitliche proaktive Schutzstrategien, die das Wettbewerbsumfeld unserer Mandanten berücksichtigen und unlauteren Praktiken von Mitbewerbern nachhaltig entgegenwirken.
Litigation
Komplexe Rechtsstreitigkeiten stellen an alle Beteiligten hohe Anforderungen: Unübersichtlicher Prozessstoff muss strukturiert, nebeneinander laufende Verfahren müssen koordiniert und strategische Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen werden. Gerade in solchen Konstellationen entscheiden die prozessrechtliche Erfahrung und die Qualität der Prozessführung oft über Erfolg oder Misserfolg.
Unser Beitrag hierzu besteht darin, auch in vielschichtigen Auseinandersetzungen den Überblick zu bewahren, den Prozessstoff systematisch aufzubereiten und eine kohärente Strategie zu entwickeln. Dabei sind wir insbesondere versiert daran, eine Vielzahl parallel laufender Prozesse unserer Mandanten koordiniert und aufeinander abgestimmt zu steuern.
Zugleich profitieren unsere Mandanten davon, dass wir die Prozessführung nicht isoliert betrachten, sondern sie mit unserer Expertise in den jeweils betroffenen Rechtsgebieten verbinden. Denn wer den materiellen Rechtsrahmen umfassend durchdringt, führt auch den Prozess souveräner.
Fluggastrechte
Flugverspätungen und -annullierungen sind für betroffene Passagiere mehr als nur ein Ärgernis – sie begründen häufig Ansprüche, die von den Fluggesellschaften gleichwohl oft ignoriert oder mit standardisierten Ablehnungen beantwortet werden. Viele Betroffene scheuen deswegen den vermeintlichen Aufwand einer Rechtsverfolgung und lassen berechtigte Forderungen verfallen.
Unser Beitrag hierzu besteht darin, Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) ebenso wie weitergehende Ansprüche nach dem BGB – etwa auf Erstattung ersparter Flugnebenkosten – konsequent durchzusetzen, außergerichtlich wie gerichtlich.
Dabei setzen wir auf effiziente, digitalisierte Prozesse, die eine schnelle Fallbearbeitung ermöglichen, ohne dass die juristische Sorgfalt darunter leidet. Denn auch Airlines mit großen Rechtsabteilungen und routinierten Prozessbevollmächtigten lassen sich am wirkungsvollsten mit präziser Argumentation und konsequenter Verfahrensführung überzeugen.
Unsere Kanzlei in Zahlen
Mitarbeiter
Erfolgsquote in Zivilprozessen
Durchschnittliche Berufserfahrung der Anwälte von Pale Bridge
Insbesondere auf den oben beschriebenen Tätigkeitsfeldern stehen wir gerne zu Diensten. Aber auch mit einem anderen Anliegen können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Unsere Sozien

Dr. Christopher Wekel
Rechtsanwalt

Dr. Henrik Bremer
Rechtsanwalt, FASteuR, WP, StB
Kontaktieren Sie uns
Fragen & Antworten
Damit Sie eine möglichst schnelle Auskunft zu Ihrem Anliegen erhalten, finden Sie an dieser Stelle bereits Antworten auf die häufigsten Fragen, die an uns gerichtet werden. Wenn Ihnen diese in Ihrem Fall nicht weiterhelfen, zögern Sie nicht, uns eine Nachricht zu schicken.
Wie kann ich die Kanzlei Pale Bridge erreichen?
Kontaktieren Sie uns gerne, indem Sie das Kontaktformular auf dieser Webseite nutzen oder unseren Anwälten eine Nachricht per EGVP/beA schicken. Alternativ können Sie sich zur Kontaktaufnahme auch per E-Mail an die Adressen wenden, die wir hier im Impressum sowie in unseren Schriftsätzen aufführen. In dringlichen Fällen ist ferner eine telefonische Kontaktaufnahme möglich. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir unsere Telefonnummern hier nicht veröffentlichen, sondern nur auf Nachfrage angeben, um eine inflationäre Menge an Anrufen zu vermeiden.
Auf welches Konto sind in einem von Pale Bridge geführten Rechtsstreit Gerichtskostenerstattungen, festgesetzte Kosten oder sonstige Zahlungen auf titulierte Forderungen zu überweisen?
Wir bitten darum, solche Zahlungen in den von uns geführten Zivilverfahren auf unser Treuhandkonto zu überweisen. Denn die Zahlungen stehen letztlich unserem jeweiligen Mandanten zu. Die Bankverbindung des Treuhandkontos ist stets in unseren Schriftsätzen auf der ersten Seite angegeben.
In welchem Verhältnis steht die Kanzlei Pale Bridge zur Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht?
Die Rechtsanwälte Dr. Bremer und Dr. Wekel haben die Kanzlei Pale Bridge aus der Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht heraus gegründet, um vormals von dieser betreute Mandanten in den Tätigkeitsschwerpunkten von Pale Bridge noch enger unterstützen zu können. Die wachsende Nachfrage nach entsprechenden Rechtsdienstleistungen legte es nahe, unser Angebot unter dem Dach einer eigenständigen Kanzlei auszubauen, statt nur in einer Untereinheit der Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht, die im Übrigen den Fokus ihrer Beratung auf andere Sektoren und Rechtsbereiche legt als nunmehr Pale Bridge. Soweit die betroffenen Mandanten nunmehr die Kanzlei Pale Bridge mit ihrer weiteren Betreuung neu beauftragen, etwa im Rahmen der Prozessführung, legt die Kanzlei WIRTSCHAFTSRAT Recht die jeweiligen Mandate nieder.
Beide Kanzleien sind einander unabhängig von ihrer unterschiedlichen Ausrichtung freundschaftlich verbunden und ergänzen einander durch ihre jeweilige Kompetenz auf verschiedenen Rechtsgebieten.



